Liebe Kolleginnen und Kollegen,
rechtliche Hinweise, mit denen Ihr für den Inhalt Eures Blogbuches verantwortlich zeichnet, gehören sowohl in Euer Blog und in den Arbeitsplan. So sollte Euer Blogbuch eine Unterseite umfassen, die ein Impressum mit Kontaktdaten und rechtlichen Hinweisen enthält. Dieses Impressum könnt Ihr in Euren Arbeitsplan unter der Überschrift Rechtliches übernehmen. Man muss sich keine doppelte Arbeit machen. Die rechtlichen Hinweise in Eurem Businessplan und im Impressum des Buchblogs müssen die Komponenten Kontaktdaten und die Erklärung, dass Ihr Euch für den gesamten Inhalt der Veröffentlichung (des Blogs) verantwortlich erklärt.
Wenn Euer Blogbuch Inhalte anderer Autoren, Wissenschaftler oder Künstler übernehmt, z. B., wenn Euch ein Graphiker Bildmaterial zur Verfügung stellt, ist es nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig und anständig die Arbeit dieser Kooperationspartner zu würdigen, indem auf den Hersteller und die Herkunftspublikation an entsprechender Stelle hingewiesen wird.
Wer Inhalte anderer Autoren, Wissenschaftler oder Künstler veröffentlicht, ist für die Verbreitung des enthaltenen Gedankenguts verantwortlich, da er zur Verbreitung der Inhalte beiträgt. Aus diesem Grund solltet Ihr das Material, das Ihr übernehmt, sorgfältig prüfen, ob die Quelle seriös ist, ob möglicherweise Rechte Dritter missachtet werden. Und Ihr solltet in eigenem Interesse auch darauf achten, dass Ihr nur Material aufnehmt, das auch bezogen auf Stil und Qualität zu Euren Inhalten passt. „Leser machen Euch möglicherweise auch für Schlamperei bezogen auf die Qualität verantwortlich und können sich bei bestimmten Inhalten auch vollkommen zu recht verachtet fühlen.“ In der Regel gibt es genug Material, das zu Eurem Blogbuch passt, dass Ihr Euch lästige Nachfragen oder anderen Ärger getrost ersparen könnt. Wenn Ihr „Fremdmaterial“ in Euer Blogbuch aufnehmt, müsst Ihr selbstverständlich nicht alle Publikationen derjenigen prüfen, mit deren Inhalten Ihr arbeitet. Ein Hinweis darauf, dass Ihr lediglich die Verantwortung für das Material übernehmt, das Ihr von anderen übernommen habt, genügt (Siehe, Impressum dieser Homepage).
Damit Zitate hieb- und stichfest auch als solche erkannt werden, sollten sie gut geordnet und immer im selben Format in Euer wissenschaftliches Blogbuch eingefügt sein. Gleichgültig, wie Ihr sie alle formatiert, sie sollten immer den vollständigen Namen des Autors, Titel der Publikation, Seitenzahl, der Seite von dem das verwendete Zitat stammt, Verlag und Publikationsjahr enthalten. So gilt auch für Blogbücher mit wissenschaftlichem Inhalt, was für Veröffentlichungen in diesem Bereich bezogen auf Zitate gilt oder doch gelten sollte.
Sowohl die Angaben über Zitate, als auch die Ausführungen über alle verwendeten Materialien sollte korrekt sein. Das ist nicht nur ein korrektes rechtliches Verhalten. Es ist auch praktisch angewandte Kollegialität den Kooperationspartnern und Lesern gegenüber.
Wenn Ihr Euch nicht ganz sicher seid, ob Ihr bezogen auf die rechtlichen Aspekte auf dem rechten Weg seid, könnt Ihr Rat und Hilfe zu dem Thema Blog und Recht über einen Suchmaschinenanfrage finden. Es tut sich ja immer wieder etwas.
Der nächste Artikel befasst sich mit dem Thema Werbung im Arbeitsplan. Denn auch über Eure Werbemaßnahmen solltet Ihr Verlagen oder anderen Kooperationspartnern, die Ihr für Euer Blogbuch gewinnen möchtet, informieren. Dabei geht es zunächst um allgemeine Aspekte der Werbung. Über einzelne Werbestrategien gibt es in diesem Arbeitsbuch dann später weitere Ausführungen.
Weiterhin viel Erfolg und Freude mit Eurem Blogbuchprojekten!
Liebe Grüße
Christiane (Paula Grimm bei Texthase Online)